Traglast

Die Tragfähigkeit gibt die maximal zulässige Lastmasse einer Baumaschine, unter Voraussetzung der korrekten bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine, an. Die Tragfähigkeit, auch Traglast genannt, muss mittels einer Beschriftung dauerhaft und gut sichtbar an der Baumaschine angebracht sein.

Sind mehrere Hebeeinrichtungen miteinander verbunden, muss jede Traglast einzeln überprüft werden, wobei sich die gesamte Lastmasse aus der Eigenlast der Hebeeinrichtung und der eigentlichen aufzunehmenden Last zusammensetzt. Je nach Maschine müssen neben des Gewichtes der Lastmasse weitere Faktoren beachtet werden, wie zum Beispiel der Schwerpunkt der Last oder auch die materielle Beschaffenheit und durch die Umgebung gegebene Bedingungen. Dies gilt zum Beispiel für die Hakenlast eines Krans, da diese als freischwebend besondere Kontrollanforderungen mit sich bringt. Der Kranhaken muss dabei stets über dem Schwerpunkt der zu hebenden Lastmasse ausgerichtet sein, sodass keine Unwucht entstehen kann und die zu befördernde Last kontrollierbar bleibt, ohne Drehbewegungen zu entwickeln. Hinzu kommt, dass durch einen ersten entstehenden Störfaktor die Anfälligkeit für weitere Störquellen steigt.

Bei Unsicherheiten in Bezug auf die Berechnung des Schwerpunktes und/ oder der einzubeziehenden Faktoren bei der Berechnung der Traglast sollte deshalb ein Fachmann zurate gezogen werden. Bei der Mietung einer entsprechenden Baumaschine bietet es sich an, Fragen dieser Art bereits im Einweisungsgespräch zu stellen. 


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