Arbeitshöhe

Die Arbeitshöhe ist eine von drei zu unterscheidenden Höhenangaben bei Arbeitsbühnen. Sie bezeichnet die maximal zu erreichende Höhe einer durchschnittlich großen, erwachsenen Person mit ausgestreckten Armen. Die maximale Arbeitshöhe errechnet sich aus der maximalen Plattformhöhe plus zwei Metern.

Abzugrenzen ist die Arbeitshöhe von der Standhöhe (Plattformhöhe) sowie der Maschinenhöhe. Die Standhöhe beschreibt die tatsächliche Höhe der Arbeitsplattform, während die Maschinenhöhe die bauliche Höhe der Maschine (einschließlich des Geländers) erfasst. Zu finden ist auch eine Unterteilung nach Arbeits- und Reichhöhe, wobei die Arbeitshöhe dann 1,50 m über der Standhöhe liegt und die Höhenangabe 2 m oberhalb der Standhöhe als Reichhöhe bezeichnet wird.

Liegt zum Beispiel der zu bearbeitende Gegenstand in 30 m Höhe, so sollte die angegebene Arbeitshöhe etwas über 30 m betragen, da bei einer Arbeitshöhe von 30 m die tatsächliche Standhöhe lediglich 28 m beträgt und je nach Art der auszuführenden Arbeiten eine komfortable Arbeitshaltung nicht möglich ist und durch das Durchführen der Arbeiten über Kopf zudem die Arbeitssicherheit eingeschränkt werden kann.

Bei der Auswahl einer entsprechenden, zu mietenden Maschine sollte demnach die angegebene Arbeitshöhe stets etwas über der tatsächlich benötigten Höhe liegen, um die Arbeitssicherheit gewährleisten und komfortables Arbeite ermöglichen zu können. Einen variablen, aber dennoch wichtigen Faktor spielt dabei die Körpergröße der arbeitenden Person, da bei der Berechnung der Arbeitshöhe von einer durchschnittlichen Reichhöhe von 2 m ausgegangen wird, die selbstverständlich nicht auf jeden Menschen gleichermaßen zutrifft.


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