Lastschutzgitter

Das Lastschutzgitter bei Flurförderzeugen ist dafür zuständig, dass Lasten nicht nach hinten rutschen können, wenn der Lastträger angehoben wird. Ohne das Lastgitter könnten die Lasten theoretisch auf den Fahrer stürzen. Bei Lasten von bis zu zehn Tonnen Gewicht wäre dies lebensgefährlich. Das Lastschutzgitter sorgt somit für die Sicherheit des Fahrers. Denn es kann immer mal passieren, dass die Lasten nicht richtig gesichert sind oder unvorhergesehene Umstände eintreten. Flurförderzeuge mit Fahrsitz oder Fahrstand ab einer Hubhöhe von 2,5 Metern und Mitgänger-Flurförderzeuge mit mehr als 1,8 Metern Hub, müssen laut Vorschrift ein Lastschutzgitter vorweisen.


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