Schallleistungspegel

Bei einer Baumaschine wird in der Regel ein Schallleistungspegel (LWA) deklariert. Dieser gibt Auskunft über den durch die Maschine erzeugten und abgestrahlten Lärm. Der Schallleistungspegel wird in der Regel in dB(A) angegeben. Die Festlegung beruht dabei auf einem normierten System, so dass darüber Maschinen in Bezug auf ihre Schallstrahlung, also auf ihre Lautstärke, miteinander verglichen werden können. Zu beachten ist dabei, dass variable Faktoren, wie zum Beispiel ein räumlich bedingter Reflexionsschall während der praktischen Anwendung einer Baumaschine, im Rahmen des Messwertes nicht berücksichtigt werden können, sodass die absolute Geräuschemission von der Angabe des Schallleistungspegels abweichen kann. Es handelt sich dabei demnach um einen Richtwert. Ab einer Schallbelastung von 75dB(A) ist es notwendig, dass ein Gehörschutz während der Arbeit getragen wird, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die körperliche Gesundheit nicht zu gefährden. Die Hersteller von Baumaschinen sind dazu verpflichtet, bei der Konstruktion einen möglichst niedrigen Schallleistungspegel zu erreichen, sodass bei neueren Maschinen davon ausgegangen werden kann, dass der Schallleistungspegel bereits auf das mögliche Minimum reduziert ist.

Grundsätzlich muss bei der Miete einer Baumaschine auch auf den Schallleistungspegel geachtet werden. Einerseits um gegebenenfalls angemessene Vorkehrungen bezüglich der Arbeitssicherheit (Ohrschutz) zu treffen, andererseits muss die Arbeitsumgebung beachtet werden, so wie die jeweiligen Regelungen bezüglich der Geräuschemission im Arbeitsumfeld.


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