News - 14. März 2022

Die Jahresunterweisung für Abeitsbühnen - online und kontaktlos

PartnerLIFT und IPAF bieten ein modernes interaktives Schulungstool 

Geschult und regelmäßig unterwiesen - so passieren die wenigsten Unfälle! (Foto: Shutterstock / MUNGKHOOD STUDIO)

Gerade in Pandemiezeiten ist Weiterbildung angesagt! Sinkt die Auslastung in der kalten Jahreszeit, bietet sich die perfekte Gelegenheit, die eigenen Mitarbeiter weiterzubilden. Und wenn man dies coronakonform – sprich: kontaktlos – auf hohem Niveau erledigen kann, ist das doch perfekt. Denn einem Trend, der nichts mit Corona zu tun hat, muss dringend entgegengewirkt werden:

Viele Todesfälle auf Baustellen: Alle vier Tage stirbt ein Bauarbeiter.

ntv-Bericht vom 05.12.2021

Voraussetzungen

Wer seine Mitarbeiter auf Hubarbeitsbühnen schickt, setzt sie einem zusätzlichen Risiko aus. Um dies zu minimieren, benötigen alle Höhenarbeiter eine gesonderte Ausbildung und es gelten einige Regeln: beispielsweise ein Mindestalter von 18 Jahren und die vorherige schriftliche Beauftragung durch den Vorgesetzten. Vor dem ersten Einsatz muss ein Bedienausweis erworben werden, mit dem die Befähigung, eine Hubarbeitsbühne zu bedienen, gegenüber Unternehmen, Auftraggebern und Behörden nachgewiesen werden kann. Hierfür ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich, wobei der Theorieteil auch als Online-Lektion von zu Hause aus absolviert werden kann. In einem Schulungszentrum seiner Wahl kann werden im Praxisteil die nötigen Fähigkeiten an und auf der Bühne vermittelt. Erst dann heißt es: „Helm auf, PSAgA an und los!“

Jahres-Unterweisung

Aber! Was viele nicht wissen: Alle Mitarbeiter sind einmal im Jahr in die eingesetzten Arbeitsmittel zu unterweisen. Das gilt für die Arbeitsgeräte in Werkstatt und Büro ebenso wie für die Arbeitsbühne. Die Unterweisung kann der Chef in der Firma persönlich durchführen oder die Kollegen zur Schulung außer Haus entsenden. Was bisher nur als Präsenzveranstaltung möglich war, kann nun online vom PC, Tablet oder Smartphone erledigt werden: mit der Online-Jahresunterweisung für Arbeitsbühnen bietet die Verbundgruppe PartnerLIFT ihren Mitgliedern und Kunden die Möglichkeit, jederzeit und von überall bequem zu lernen. Nach erfolgreichem Bestehen kann ein Zertifikat ausgedruckt und dem Chef vorgelegt werden. Hiermit wird auch die Forderung des Gesetzgebers erfüllt, Unterweisungen zu dokumentieren und schriftlich zu bestätigen.

Online-Module

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner IPAF (International Powered Access Federation), dem weltweit führenden Schulungsanbieter für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen, unterstützen wir eine Initiative, die Präsenzveranstaltung durch eine interaktive Lektion zu ersetzen. So kann heute die Auffrischung zum Thema „Sicheres Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen“ bequem und überall durchgeführt werden! Inhalte der Module sind u.a. Vorschriften und Normen, Maschinentypen und ihre Verwendung, Korblasten und Reichweiten, Gerätebauteile, Einsatzorte und deren Vorbereitung sowie Verwendung von PSA und Sicherheit im Korb. In gut 45 Minuten kann der Kurs im individuellen Lerntempo absolviert und komplexe Inhalte einfach wiederholt werden. Ein bereits erworbener Bedienausweis ist Schulungsvoraussetzung, es muss aber keine IPAF-PAL-Card sein. 

Anmeldung

Sie haben Interesse und wollen ihre Mitarbeiter unterweisen lassen? Fragen Sie ihren PartnerLIFT-Betrieb vor Ort oder füllen Sie gern das Formular auf unserer Website aus: wir richten umgehend einen Benutzeraccount ein, senden dem Teilnehmer den Schulungslink zu und stellen anschließend die Rechnung. So ist der Mitarbeiter noch am selben Tag rechtssicher unterwiesen und einsatzbereit.

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Kontakt

PartnerLIFT GmbH

Bahnhofstr. 100
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel: +49 4791 820 40 10
E-Mail: info@partnerlift.com
Web: www.partnerlift.com