Der PartnerLIFT-Praxischeck: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Warum Ihre Sicherheit besser am „geeigneten Verbindungsmittel“ statt am seidenen Faden hängt und was Bruce Willis damit zu tun hat!

 

 

Johannes Mangold

Digitalexperte bei PartnerLIFT

 

Dieses Leben hängt am geeigneten Verbindungsmittel. (Foto: Shutterstock / hafakot)

2. November 2018, 12:22 Uhr

Ich gestehe: Vor meinem ersten Einsatz auf einer LKW-Arbeitsbühne in schwindelerregender Höhe fühlte ich mich ein wenig wie Bruce Willis in Armageddon. Ich sah mich wie ihn aus dem Nebel treten, in Zeitlupe auf den Korb zu laufen, hörte im Hintergrund epische Musik. Schuld daran war der merkwürdige Anzug, den er und ich tragen mussten: er den Raumanzug, ich meine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.

Was ich in jener Situation als sehr skurril empfand, ist inzwischen völlig normal, Alltag. So wie ich auf dem Motorrad meinen Helm trage, trage ich auf der Arbeitsbühne auch meine PSAgA. Bin ich im Büro, hängt sie neben der Tür, immer einsatzbereit. Sie nimmt mir ein wenig den Respekt vor der Höhe. Zu wissen, da ist noch etwas, das dich hält, gibt mir und meiner Familie ein Gefühl von Sicherheit, wenn ich oben im Einsatz bin.

Trockene Vorschriften statt Hollywood-Charme

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. [...] Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.” (§ 3 ArbSchG). Die erforderlichen Mittel seien vom Arbeitgeber bereitzustellen, wie es in Satz zwei des Paragraphen heißt. Die Arbeitnehmer hingegen sind nach § 15 ArbSchG verpflichtet, „die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.”

Das ist eine umständliche Formulierung für der Arbeitgeber stellt die Schutzausrüstung zur Verfügung und der Höhenarbeiter hat sie zu tragen.“

Johannes Mangold

(Foto: Shutterstock / fendyrodzi)

Die Hersteller von Arbeitsbühnen sehen das übrigens ähnlich: Fast alle großen Lieferanten schreiben in ihren Bedienungsanweisungen, das Tragen geeigneter Schutzausrüstung sei Pflicht. Einige wenige sprechen nur” eine dringende Empfehlung aus. Wer dies nicht beachtet, handelt grob fahrlässig und hat empfindliche Strafen zu fürchten.

Wer die Wahl hat, hat die Qual - Welche PSA darf’s sein?

Zur Beschaffenheit der Absturzsicherung gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Auskunft. Die DGUV-Regel Nr. 112-198 fasst Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sowie der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen zusammen:

  • CE-Kennzeichnung: Es dürfen nur persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz ausgewählt werden, die die CE-Kennzeichnung tragen.

     

  • Zur eindeutigen Identifikation muss jeder lösbare Bestandteil eines Systems mindestens mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: Typ- und Modellbezeichnung, Kennzeichnung des Herstellers, Seriennummer, Nummer und Jahr der entsprechenden EN-Norm sowie eine Angabe, dass die Benutzer die vom Hersteller gelieferten Informationen lesen müssen.

  • Es muss eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache vorliegen.

  • Vor der Auswahl einer persönlichen Schutzausrüstung hat der Unternehmer eine Bewertung vorzunehmen, ob die PSA Schutz gegen die Gefahren bietet und ob die PSA den Bedingungen des Arbeitsplatzes angemessen ist sowie den ergonomischen und gesundheitlichen Anforderungen entspricht.

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt allgemein – und nicht ausschließlich auf die Absturzsicherung bezogen –, wie eine PSA zu verwenden ist. So heißt es darin, die Ausrüstung müsse den Beschäftigten individuell passen und sei jeweils nur für den Gebrauch durch eine einzige Person bestimmt. Es sollten sich also nicht zwei Höhenarbeiter dieselbe Schutzausrüstung teilen – auch wenn die Mitarbeiter beispielsweise unterschiedliche Arbeitszeiten haben oder ein Gerät von mehreren Teams im Wechsel benutzt wird. Der Arbeitgeber, so heißt es weiter, hat durch Wartung, Reparatur und Ersatzmaßnahmen dafür zu sorgen, dass die PSA jederzeit gut funktioniert und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befindet.

Die Betriebssicherheitsverordnung wendet sich über ihre „Technische Regeln zur Betriebssicherheit“ (TRBS 2111) ebenfalls an den Arbeitgeber. In Artikel 3.3.12 Maßnahmen gegen Gefährdung durch herausgeschleudert werden von Beschäftigten aus dem mobilen Arbeitsmittel” heißt es, der Arbeitgeber habe Festlegungen zu treffen, damit Gefährdungen reduziert werden. Beispielsweise durch die Verwendung von PSA als Rückhaltesystem bei Auslegerarbeitsbühnen und vergleichbaren mobilen Arbeitsmitteln, bei denen der Peitscheneffekt auftreten kann.

Außerdem muss der Chef vor dem ersten Einsatz eine Unterweisung in einer für die Angestellten verständlichen Sprache durchführen.

Gib Kette, Alter! Ach ne, doch nicht ...

In der DIN 19427 ist die Länge des Verbindungsmittels geregelt. Das Verbindungselement zwischen dem Geschirr, das der Arbeiter trägt und dem festen Anschlagpunkt im Korb der Arbeitsbühne darf maximal 1,8 Meter lang sein und sollte über ein energieabsorbierendes Element, also einen Falldämpfer verfügen. Bessere Ausführungen sind zudem in der Länge verstellbar, sodass die Länge des Verbindungsmittels auf das nötige Minimum reduziert werden kann – so schützt die PSA nicht nur gegen Absturz, sondern verhindert sogar, dass der Arbeiter aus dem Korb stürzt.

Für alle, die zu jung sind, sich zu erinnern... Helden meiner Kindheit! (Foto: scientific.nl / Michel Bay, Jerry Bruckheimer)

Ein bisschen Hollywood für zwischendurch

Ob sich jeder Höhenarbeiter gleich wie Bruce Willis fühlt, vermag ich nicht zu sagen. Viele mögen zu jung sein, um den Michael-Bay-Streifen Armageddon” aus dem Jahr 1998 überhaupt auf dem Radar zu haben, andere haben einfach einen besseren Filmgeschmack. Uns alle vereint aber der Wunsch, unfallfrei durch den Tag zu kommen und dabei hilft die persönliche Schutzausrüstung ungemein. Also nur Mut – wer mit Bruce-Willis-Attitüde in Zeitlupe die Bühne besteigt, kommt nicht nur sicher wieder nach unten, sondern versüßt sich und den Kollegen auch noch den Arbeitsalltag!

Johannes Mangold

Head of Digital Experience
PartnerLIFT GmbH

Telefon: 04791 / 82040 - 21
E-Mail: j.mangold@partnerlift.com

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